Ziergeflügel- und Exotenliebhaber Stendal e.V.
SATZUNG
NEUFASSUNG
§ 1 Name, Sitz und Vereinsgebiet
Der Verein „ Ziergeflügel- und Exotenliebhaber Stendal
e.V." wurde am 16.05.1990 bestätigt und hat seinen Sitz in Stendal. Er ist
Rechtsnachfolger der Sparte „Ziergeflügel - und Exoten", gegründet 1955.
Der Verein ist Mitglied in der Vereinigung für Zucht und Erhaltung
einheimischer und fremdländischer Vögel e.V. (VZE).
Die Satzung der VZE wird anerkannt. Die Vereinigung „Ziergeflügel- und Exotenliebhaber Stendal e.V." wurde am 03.07.1990 in das Vereinsregister beim Kreisgericht Stendal eingetragen (nachfolgend der Verein genannt). Registriernummer 102.
§ 2 Ziele und
Aufgaben
Der Verein ist ein Zusammenschluss interessierter
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit mit der Zucht und Haltung von
Exoten und Ziergeflügel befassen. Er verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke,
enthält sich jeder politischen und weltanschaulichen Betätigung und widmet sich
der Förderung der Ziergeflügel- und Exotenzucht, der Erhaltung seltener Rassen
als Kulturerbe und strebt die Verbreitung der Artenvielfalt an. Durch die
Pflege und der Liebe zum Tier sowie der Umwelt werden Aufgaben des Natur- und
Umweltschutzes aktiv mitgestaltet.
Der Verein verfolgt im Besonderen folgende Ziele:
1. |
Vertretung der Interessen der Ziergeflügel- und Exotenzüchter im Territorium; |
2. |
Pflege und Förderung des Vogelschutzes, der Vogelzucht und die Erhaltung bedrohter Arten; |
3. |
Bekämpfung unlauterer Machenschaften in der Vogelzucht und im Vogelhandel; |
4. |
Förderung des fachlichen Wissens der Mitglieder durch Vorträge und Erfahrungsaustausche in den Mitgliederversammlungen, Anlagenschauen , Tierbewertungen und ähnlichen Veranstaltungen; |
5. |
Anerkennung und Verwirklichung der geltenden Zuchtstandards; |
6. |
Einflussnahme auf die Einhaltung der Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sowie der Bekämpfung von Vogelkrankheiten und- Seuchen in Zusammenarbeit mit dem Veterinärwesen des Territoriums; |
7. |
Organisation von Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit im Territorium. Teilnahme an Ausstellungen der Fachrichtungen bzw. der Fachverbände; |
8. |
Einflussnahme auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur Liebe und Achtung gegenüber dem Tier und der Umwelt. |
Die Tätigkeit erfolgt auf gemeinnütziger
Basis, sie ist selbstlos und dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken.
Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereins. Die Vereinigung darf keine
Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. |
Mitglieder des Vereins können alle im Vereinsgebiet wohnenden Ziergeflügel- und Exotenzüchter und -halter werden, die die Ziele der Vereinigung anerkennen und bei der Verwirklichung der Aufgaben aktiv mitwirken. |
2. |
Fördernde Mitglieder können dem Verein beitreten. |
3. |
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. |
4. |
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme. |
5. |
Jungendliche im Alter ab 14 Jahren können Mitglied des Vereins werden. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich. |
6. |
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich bei der Förderung der Ziergeflügel- und Exotenzucht und des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung in 2/3 Mehrheit. |
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. |
Die Bestimmungen dieser Satzung sowie alle verbindlichen Ordnungen des Verbandes der Ziergeflügel- und Exotenzüchter sind einzuhalten; |
2. |
Die Bestrebungen des Vereins sind durch eine tatkräftige Mitarbeit und Beteiligung, vor allem durch einen regen Besuch der Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen, aber auch eigene Arbeitsleistungen, zu fördern. |
3. |
Durchführung der Kennzeichnung der Tiere entsprechend den Festlegungen des Gesetzgebers; |
4. |
Führung des Zuchtbuches; |
5. |
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Tierzucht, Tierhygiene und des Tierschutzes; |
6. |
Förderung des Ausstellungswesen, Durchführung und Beschickung von Ausstellungen; |
7. |
Die Höhe des Jahresbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag für das laufende Kalenderjahr ist jeweils bis zum 1. April des Jahres fällig, bei Neueingetretenen gleichzeitig mit der Aufnahme. Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragspflicht. |
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. |
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss |
2. |
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres; |
3. |
Die Mitgliederversammlung kann über Streichung eines Mitgliedes beschließen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht oder nicht mehr erfüllt; |
4. |
Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Satzung und die bestehenden Ordnungen und Richtlinien verstoßen hat. Der Ausschluss kann auch erfolgen, wenn das Mitglied sich eines unehrenhaften, oder der Gesamtheit schädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Der Ausschluss erfolgt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung; |
5. |
Mitglieder, die aus dem Verein austreten, gestrichen oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Sie sind verpflichtet, den fälligen Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten und sonstige Verbindlichkeiten zu erfüllen. |
§ 6 Der Vorstand
1. |
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Zuchtwart und dem Ringwart/Literatur; |
2. |
Die Geschäftsführung obliegt dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden. |
3. |
Der Vorsitzende und die anderen Vorstandsmitglieder werden durch Mehrheitsbeschluss der Jahreshauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig; |
4. |
Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. |
§ 7 Die Mitgliedsversammlung
1. |
Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung des Vereins unterliegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung; |
2. |
Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt. Die Mitglieder werden hierzu eingeladen. Auf der Jahreshauptversammlung werden Geschäfts-, Kassierer- und Revisionsbericht bestätigt; |
3. |
Mitgliederversammlungen finden in der Regel monatlich statt. Sie dienen der Beratung und Qualifizierung der Mitglieder, werden für den Erfahrungsaustausch und für Aussprachen genutzt; |
4. |
Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen der Satzung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. |
§ 8 Finanzierung und Verwaltung des Vereines
1. |
Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aus Veranstaltungen und Umlagen; |
2. |
Der Kassierer hat im Laufe des Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft schriftlich nachzuweisen. Am Ende des Geschäftsjahres ist die Kasse abzuschließen und ein Finanzbericht anzufertigen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr; |
3. |
Die Kassenführung ist nach erfolgtem Abschluss von der Revisionskommission zu prüfen und das Ergebnis in der Jahreshauptversammlung bekanntzugeben; |
4. |
Der Schriftführer hat die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung schriftlich festzuhalten und die Protokolle laufend zu sammeln. Die Protokolle bedürfen der Genehmigung der nächsten Mitgliederversammlung und der Gegenzeichnung des Vorsitzenden; |
5. |
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden des Vereins oder durch seinen Stellvertreter vertreten. |
§ 9 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der
Zustimmung durch Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder. Für
bestehende Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vermögen. Das Vermögen
des Vereins wird dem Verein der Tiergartenfreunde Stendal e.V. zugeführt.
Schlussbestimmung
Die vorliegende Neufassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung
vom 19.03.2010 beschlossen. Die Satzung erhält Gültigkeit mit Bestätigung des
Amtsgerichts.
Thomas Dierschke
1.Vorsitzender
Ziergeflügel- und Exotenliebhaber Stendal e.V.